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Personzentrierter Ansatz

Der Personzentrierte (oder Klientenzentrierte) Ansatz wurde um 1940 von dem Psychologen Carl R. Rogers in den USA entwickelt. Seine philosophisch anthropologischen Grundlagen sind:

Annahme von Eigenverantwortlichkeit und Individualität

Vertrauen in Selbstregulierungsfähigkeit und positive Entwicklungstendenz

Annahme des Menschen als soziales Wesen in einem permanenten Prozeß von individuellem und sozialen Wandel


Carl R. Rogers
machte Psychotherapie und Beratung u.a. mit Hilfe von Tonbandaufzeichnungen empirisch überprüfbar. Besonderes Augenmerk galt dabei der Gestaltung und der Wirksamkeit der Beziehung zwischen BeraterIn bzw. PsychotherapeutIn und KlientIn.
Als förderlich erweisen sich folgende Grundhaltungen des Beraters / Helfers:

Empathie
Einfühlendes Verstehen in die Welt des Anderen

Akzeptanz
bedingungsfreie Wertschätzung und Achtung der anderen Person

Kongruenz
Echtheit und Stimmigkeit der eigenen Person und Verhaltensweisen


Die Verwirklichung dieser Grundhaltungen fördert die innere Reifung und Entwicklung des Klienten / der Klientin und bewirkt dauerhafte Veränderungen.
Je nach Auftrag und Ziel kommen weitere Interventionsmöglichkeiten zum Einsatz.
In Deutschland wurde der Ansatz in den 60er Jahren von TAUSCH/TAUSCH eingeführt, seitdem stetig weiterentwickelt und in verschiedenen Berufsfeldern genutzt, z.B. in der Pädagogik, Sozialarbeit, Gesundheitswesen, Erwachsenenbildung, Arbeit in Organisationen.

Die Klientenzentrierte Psychotherapie (auch Gesprächspsychotherapie genannt) zählt heute neben der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Therapie zu den wirksamsten und am häufigsten angewandten Therapieformen.
BeraterInnen und TherapeutInnen in Europa und den USA haben sich zur Sicherung der Qualität und Kooperation in Verbänden zusammengeschlossen.

 

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