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Personzentrierter Ansatz
Der Personzentrierte (oder Klientenzentrierte) Ansatz wurde
um 1940 von dem Psychologen Carl R. Rogers in den USA entwickelt.
Seine philosophisch anthropologischen Grundlagen
sind:
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Annahme von Eigenverantwortlichkeit und Individualität
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Vertrauen in Selbstregulierungsfähigkeit
und positive Entwicklungstendenz
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Annahme des Menschen als soziales Wesen in einem
permanenten Prozeß von individuellem und sozialen
Wandel
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Carl R. Rogers machte Psychotherapie und Beratung u.a.
mit Hilfe von Tonbandaufzeichnungen empirisch überprüfbar.
Besonderes Augenmerk galt dabei der Gestaltung und der Wirksamkeit
der Beziehung zwischen BeraterIn bzw. PsychotherapeutIn und
KlientIn.
Als förderlich erweisen sich folgende Grundhaltungen
des Beraters / Helfers:
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Empathie
Einfühlendes Verstehen in die Welt des Anderen
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Akzeptanz
bedingungsfreie Wertschätzung und Achtung
der anderen Person |
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Kongruenz
Echtheit und Stimmigkeit der eigenen Person und
Verhaltensweisen |
Die Verwirklichung dieser Grundhaltungen fördert die
innere Reifung und Entwicklung des Klienten / der Klientin
und bewirkt dauerhafte Veränderungen.
Je nach Auftrag und Ziel kommen weitere Interventionsmöglichkeiten
zum Einsatz.
In Deutschland wurde der Ansatz in den 60er Jahren von TAUSCH/TAUSCH
eingeführt, seitdem stetig weiterentwickelt und in verschiedenen
Berufsfeldern genutzt, z.B. in der Pädagogik, Sozialarbeit,
Gesundheitswesen, Erwachsenenbildung, Arbeit in Organisationen.
Die Klientenzentrierte Psychotherapie
(auch Gesprächspsychotherapie genannt) zählt heute
neben der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten
Therapie zu den wirksamsten und am häufigsten angewandten
Therapieformen.
BeraterInnen und TherapeutInnen in Europa und den USA haben
sich zur Sicherung der Qualität und Kooperation in Verbänden
zusammengeschlossen.
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